Suchtprävention

Cannabis und Jugendliche: was das Gesetz sagt und welche Risiken bestehen

Rechtslage seit April 2024, Risiken für das junge Gehirn, HHC und synthetische Cannabinoide.

Cannabis ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland weiterhin verboten, auch nach der Teillegalisierung für Erwachsene. Viele Eltern sind trotzdem unsicher, weil Cannabis im Alltag sichtbarer geworden ist und Jugendliche das Gesetz oft als Signal verstehen, dass Kiffen harmlos sei. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, die gesundheitlichen Risiken im Jugendalter und worauf es im Gespräch ankommt.

Was das Cannabisgesetz für Jugendliche bedeutet

Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es erlaubt Erwachsenen unter bestimmten Bedingungen Besitz, privaten Anbau und die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen. Für Minderjährige ändert sich am Grundsatz nichts: Erwerb, Besitz und Konsum bleiben verboten.

Regelung Inhalt
Erwachsene ab 18 Besitz in der Öffentlichkeit bis 25 Gramm, zu Hause bis 50 Gramm, bis zu drei Pflanzen
18- bis 20-Jährige in Anbauvereinigungen Abgabe höchstens 30 Gramm pro Monat, THC-Gehalt höchstens 10 Prozent
unter 18 Erwerb, Besitz und Konsum verboten
Konsum neben Minderjährigen verboten, wenn Personen unter 18 unmittelbar anwesend sind

Konsumverbote in der Nähe von Schulen

§ 5 KCanG verbietet den öffentlichen Konsum an Orten, an denen sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten:

  • in Schulen und in deren Sichtweite
  • auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite
  • in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr

Als Sichtweite gilt laut Gesetz ein Bereich von bis zu 100 Metern um den Eingangsbereich. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Die Abstandsregeln werden derzeit im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluation überprüft. Stand Oktober 2026 gelten sie unverändert.

Wenn Jugendliche mit Cannabis angetroffen werden

Das Gesetz setzt bei Minderjährigen auf Hilfe statt Strafe. Nach § 7 KCanG gilt:

  1. Die Polizei informiert unverzüglich die Eltern.
  2. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung, etwa riskantem Konsum, wird auch das Jugendamt informiert.
  3. Das Jugendamt soll gemeinsam mit den Eltern darauf hinwirken, dass der oder die Jugendliche an einem Frühinterventionsprogramm teilnimmt.

Mehr zur rechtlichen Lage, auch zu Schulordnungen und Jugendschutz, finden Sie unter Jugendschutz und Recht.

Wie verbreitet ist Cannabis bei Jugendlichen?

Laut der Drogenaffinitätsstudie 2025 des BIÖG haben 6,1 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert, 2023 waren es 6,7 Prozent. Jungen konsumieren häufiger als Mädchen. Der Anteil derjenigen, die mehr als zehnmal im Jahr konsumieren, liegt bei etwa einem Prozent. Ein deutlicher Anstieg bei Minderjährigen nach der Gesetzesänderung zeigt sich in diesen Daten bislang nicht. Für Eltern heißt das: Die große Mehrheit der Jugendlichen kifft nicht.

Warum Cannabis im Jugendalter riskanter ist

Der Wirkstoff THC wirkt auf das körpereigene Endocannabinoid-System, das an der Reifung des Gehirns beteiligt ist. Weil dieser Umbau bis ins junge Erwachsenenalter andauert, reagiert das jugendliche Gehirn empfindlicher.

Gedächtnis, Konzentration, Motivation

Regelmäßiger Konsum im Jugendalter wird mit Einschränkungen bei Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Lernfähigkeit in Verbindung gebracht. Schulische Leistungen können leiden. Ob sich diese Effekte nach einer längeren Pause vollständig zurückbilden, ist nicht abschließend geklärt.

Psychische Gesundheit

Häufiger Konsum, besonders von hoch dosiertem Cannabis, erhöht das Risiko für Psychosen. Besonders gefährdet sind junge Menschen mit einer familiären Vorbelastung für psychische Erkrankungen. Auch Angststörungen und depressive Verstimmungen treten bei regelmäßig Konsumierenden häufiger auf, wobei die Richtung des Zusammenhangs nicht immer eindeutig ist.

Abhängigkeit

Cannabis kann abhängig machen. Das Risiko ist bei einem frühen Einstieg und täglichem Konsum deutlich höher als bei gelegentlichem Konsum im Erwachsenenalter.

Hinweis. Der THC-Gehalt von Cannabis ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Was Eltern aus der eigenen Jugend kennen, ist mit heutigen Produkten oft nicht vergleichbar. Das gilt besonders für Konzentrate, Öle und Liquids.

HHC, synthetische Cannabinoide und andere Ersatzstoffe

Neben herkömmlichem Cannabis tauchen immer wieder halb- oder vollsynthetische Stoffe auf, die ähnlich wirken sollen:

  • HHC (Hexahydrocannabinol) und verwandte Stoffe wie HHC-P wurden lange als „legale Alternative“ verkauft, oft als Fruchtgummis, Vape-Liquids oder besprühte Blüten. Seit Juni 2024 sind sie nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass sie toxikologisch kaum untersucht sind.
  • Synthetische Cannabinoide werden auf Kräutermischungen gesprüht oder in Liquids gemischt. Sie können um ein Vielfaches stärker wirken als THC. Vergiftungen mit Herzrasen, Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit und psychischen Ausnahmezuständen kommen vor.
  • Unbekannte Inhalte: Bei Produkten aus dem Internet oder von Bekannten ist kaum erkennbar, was tatsächlich enthalten ist. Berichte über präparierte Vapes, die unter Jugendlichen weitergegeben wurden, gibt es auch aus Schulen.

Notfall. Bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen, starken Herz- oder Atembeschwerden nach dem Konsum: sofort Notruf 112. Sagen Sie dem Rettungsdienst, was vermutlich konsumiert wurde, auch wenn es verboten war.

Cannabis, Straßenverkehr und Mischkonsum

Für Jugendliche, die Mofa, Moped, E-Scooter oder bald Auto fahren, ist ein weiterer Punkt wichtig: Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt am Steuer ein absolutes Cannabisverbot, ähnlich wie beim Alkohol. Schon geringe Mengen THC im Blut können ein Bußgeld, Punkte und Folgen für die Fahrerlaubnis nach sich ziehen. THC ist im Blut zudem oft länger nachweisbar, als die spürbare Wirkung anhält.

Gefährlich ist auch der gleichzeitige Konsum mehrerer Substanzen. Alkohol und Cannabis verstärken sich gegenseitig, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kontrollverlust sind häufiger. Die Kombination mit Medikamenten oder anderen Drogen ist kaum kalkulierbar.

Wie Sie mit Ihrem Kind über Cannabis sprechen

Jugendliche hören über Cannabis viel Widersprüchliches: von Freunden, aus sozialen Medien, aus der politischen Debatte. Eltern müssen keine Fachleute sein, um hilfreich zu sein.

  • Gesetz und Gesundheit trennen: Dass Erwachsene Cannabis besitzen dürfen, heißt nicht, dass es für ein Gehirn im Wachstum harmlos ist. Der Vergleich mit Alkohol, der für Jugendliche ebenfalls Altersgrenzen hat, hilft beim Erklären.
  • Neugierig fragen: Was hören Ihre Kinder über Cannabis? Kennen sie Leute, die kiffen? Wie finden sie das?
  • Eigene Haltung klar machen: „Ich möchte nicht, dass du kiffst, solange dein Gehirn sich noch entwickelt.“
  • Sicherheit vor Strafe stellen: Ihr Kind sollte wissen, dass es Sie im Notfall immer anrufen kann.

Wie Sie reagieren, wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihr Kind bereits konsumiert, beschreibt der Beitrag Wenn das Kind konsumiert. Hinweise darauf, ab wann Konsum problematisch wird, finden Sie unter Warnsignale. Die übergeordneten Grundsätze der Prävention erklärt die Übersicht zur Suchtprävention.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Dürfen Jugendliche seit der Legalisierung kiffen?
Nein. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Besitz und Anbau nur Erwachsenen. Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Konsum verboten. Außerdem dürfen Erwachsene nicht in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen konsumieren.
Was passiert, wenn die Polizei mein Kind mit Cannabis erwischt?
Nach § 7 KCanG muss die Polizei die Eltern informieren. Gibt es gewichtige Hinweise auf eine Gefährdung, etwa riskanten Konsum, wird auch das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt soll darauf hinwirken, dass der oder die Jugendliche an einem Frühinterventionsprogramm teilnimmt.
Wo ist Kiffen in der Nähe von Schulen verboten?
Öffentlicher Cannabiskonsum ist in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf öffentlichen Sportstätten und jeweils in deren Sichtweite verboten. Sichtweite gilt nach dem Gesetz bis zu 100 Meter vom Eingangsbereich. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
Ist HHC legal?
Nein. HHC und mehrere verwandte Stoffe wurden im Juni 2024 in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommen und sind seitdem verboten. Trotzdem tauchen solche Produkte weiter auf, etwa als Fruchtgummis oder Vape-Liquids. Ihre Wirkung ist kaum erforscht und schwer einschätzbar.

Zuletzt überarbeitet am 10. Oktober 2026.