Suchtprävention

Jugendliche und Alkohol: was Eltern wissen sollten

Altersgrenzen, Rauschtrinken, Partys und was im Notfall zu tun ist.

Alkohol ist das Suchtmittel, mit dem die meisten Jugendlichen in Deutschland zuerst in Kontakt kommen. Der Konsum ist in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich zurückgegangen, aber Rauschtrinken bleibt bei einem Teil der Jugendlichen verbreitet. Für Eltern ist das Wichtigste: Ein später Einstieg schützt das sich entwickelnde Gehirn, und klare Regeln wirken. Dieser Beitrag fasst die Rechtslage, die Risiken und praktische Hinweise für Partys und Notfälle zusammen.

Was das Jugendschutzgesetz erlaubt

Die Altersgrenzen für Alkohol regelt § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Sie gelten für die Abgabe in Geschäften und Gaststätten und für den Konsum in der Öffentlichkeit.

Alter Bier, Wein, Sekt Spirituosen, Mischgetränke mit Spirituosen (z. B. Alkopops)
unter 14 nicht erlaubt nicht erlaubt
14 und 15 nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Abschaffung geplant) nicht erlaubt
16 und 17 erlaubt nicht erlaubt
ab 18 erlaubt erlaubt

Begleitetes Trinken ab 14: Abschaffung geplant

Bisher dürfen 14- und 15-Jährige Bier, Wein und Sekt trinken, wenn ein Elternteil oder eine andere personensorgeberechtigte Person dabei ist. Diese Ausnahme ist seit Jahren umstritten. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, der sie streicht. Danach wäre Alkohol unter 16 Jahren grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Der Bundestag muss noch darüber beraten.

Stand Oktober 2026. Bis die Änderung verabschiedet und in Kraft getreten ist, gilt die bisherige Regel weiter. Unabhängig von der Rechtslage raten Fachleute, Kindern unter 16 keinen Alkohol anzubieten. Aktuelle Einzelheiten zu Altersgrenzen finden Sie unter Jugendschutz und Recht.

Wie verbreitet ist Alkohol bei Jugendlichen?

Die Drogenaffinitätsstudie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) befragt regelmäßig junge Menschen zwischen 12 und 25 Jahren. Für die Erhebung 2025 wurden rund 7.000 Personen befragt. Einige Ergebnisse für die 12- bis 17-Jährigen:

  • Etwa ein Drittel (32,9 Prozent) hat in den letzten 30 Tagen Alkohol getrunken. 2004 lag dieser Anteil noch bei 58,4 Prozent.
  • Das durchschnittliche Alter beim ersten Alkoholkonsum ist von 14,1 Jahren (2004) auf 15,1 Jahre gestiegen.
  • Regelmäßig, also mindestens einmal pro Woche, trinken 6,8 Prozent.

Der Trend ist also erfreulich. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass Rauschtrinken, also mindestens fünf alkoholische Getränke bei einer Gelegenheit, vor allem bei jungen Männern verbreitet bleibt. Für Eltern bedeutet das: Die meisten Jugendlichen trinken nicht regelmäßig, und Ihr Kind gehört mit einer zurückhaltenden Haltung zur Mehrheit.

Warum Alkohol für Jugendliche riskanter ist

Das Gehirn ist noch im Umbau

Das Gehirn reift bis ins junge Erwachsenenalter, besonders die Bereiche, die für Planung, Impulskontrolle und Urteilsvermögen zuständig sind. Alkohol kann diese Entwicklung beeinträchtigen. Häufiges Rauschtrinken im Jugendalter wird mit Einschränkungen bei Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Lernen in Verbindung gebracht.

Höheres Risiko für späteren Missbrauch

Wer sehr früh mit regelmäßigem Konsum beginnt, entwickelt nach Studien häufiger später einen problematischen Umgang mit Alkohol. Ob der frühe Beginn selbst die Ursache ist oder andere Faktoren dahinterstehen, ist nicht abschließend geklärt. Klar ist aber: Ein späterer Einstieg schadet nicht.

Akute Gefahren

Jugendliche haben weniger Erfahrung mit der Wirkung, einen kleineren Körper und trinken bei Partys oft schnell und durcheinander. Das erhöht die Gefahr von:

  • Alkoholvergiftungen
  • Unfällen, Stürzen und Verletzungen
  • Gewalt und ungewollten sexuellen Erfahrungen
  • Fahrten mit alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern

Partys: praktische Absprachen

Partys gehören zum Jugendalter. Verbote allein helfen selten, klare Absprachen schon. Bewährt haben sich:

  • Wo, mit wem, bis wann: Sie müssen nicht alles wissen, aber das Wichtigste.
  • Heimweg klären: Wer fährt, wer holt ab? Eine Abholgarantie ohne Vorwürfe am Abend kann im Ernstfall Leben retten.
  • Erreichbarkeit: Handy geladen, Nummer der Eltern gespeichert.
  • Aufeinander achten: Niemand bleibt allein zurück, schon gar nicht, wenn es ihm schlecht geht.
  • Eigene Party: Wenn Sie selbst einladen, gilt das Jugendschutzgesetz auch zu Hause als Maßstab. Sie tragen die Aufsicht.

Notfall Alkoholvergiftung: was tun?

Bei Verdacht auf eine Alkoholvergiftung: Notruf 112.

  • Person nicht allein lassen, ansprechen, beruhigen.
  • Ist sie nicht mehr ansprechbar, aber atmet: stabile Seitenlage, damit Erbrochenes abfließen kann.
  • Atmet sie nicht normal: Notruf und Wiederbelebung beginnen.
  • Warm halten, zum Beispiel mit einer Jacke oder Decke. Alkohol lässt den Körper auskühlen.
  • Kein Kaffee, keine kalte Dusche, kein Erbrechen auslösen.
  • Dem Rettungsdienst sagen, was und wie viel getrunken wurde und ob andere Substanzen im Spiel waren.

Jugendlichen sollte klar sein, dass sie in einer solchen Situation Hilfe holen dürfen, ohne Angst vor Strafen. Ein Anruf bei 112 ist nie falsch. Nach einem Klinikaufenthalt wegen einer Alkoholvergiftung gibt es in vielen Regionen Frühinterventionsangebote für Jugendliche und ihre Eltern. Was danach in der Familie hilft, steht unter Wenn das Kind konsumiert.

Wenn Ihr Kind betrunken nach Hause kommt

Viele Eltern erleben diesen Moment irgendwann. Wichtig ist zuerst die Sicherheit: Ist Ihr Kind ansprechbar, kann es sicher stehen, hat es sich verletzt? Bei Zweifeln gelten die Hinweise aus dem Notfallkasten oben. Lassen Sie Ihr Kind die Nacht über nicht unbeobachtet, wenn es stark betrunken ist, und legen Sie es nicht auf den Rücken.

Das Gespräch über den Abend gehört auf den nächsten Tag, wenn alle wieder klar denken können. Vorwürfe in der Nacht führen selten weiter. Fragen Sie in Ruhe, wie es dazu kam, was getrunken wurde und wie Ihr Kind den Abend selbst sieht. Ein einmaliger Rausch ist kein Beweis für ein Suchtproblem, aber ein guter Anlass, Regeln für die nächsten Partys gemeinsam neu zu vereinbaren.

Das eigene Vorbild

Kinder lernen den Umgang mit Alkohol vor allem zu Hause. Sie sehen, ob Erwachsene Alkohol zum Entspannen, zum Feiern oder gegen Stress nutzen, ob jemand Nein sagt und ob nach dem Weinfest noch Auto gefahren wird. Sie müssen nicht abstinent leben, um ein gutes Vorbild zu sein. Hilfreich ist, Alkohol nicht als selbstverständlichen Teil jeder Feier darzustellen, alkoholfreie Getränke ebenso selbstverständlich anzubieten und Kinder nicht zum Holen oder Einschenken von Alkohol einzuspannen.

Mit Jugendlichen über Alkohol sprechen

Gespräche über Alkohol gelingen am besten nicht im Streit, sondern bei Gelegenheiten, die sich ergeben: eine Werbung, ein Film, eine Feier im Familienkreis. Einige Grundsätze:

  • Eigene Haltung klar machen: „Ich möchte nicht, dass du vor 16 trinkst, und ich erkläre dir, warum.“
  • Fragen statt predigen: Was erleben Ihre Kinder auf Partys? Was finden sie selbst gut oder schwierig?
  • Ehrlich bleiben: Auch über den eigenen Konsum. Jugendliche merken, wenn Erwachsene Wasser predigen und Wein trinken.
  • Nicht dramatisieren: Ein einmaliger Rausch ist ein Anlass für ein ernstes Gespräch, aber kein Beweis für eine beginnende Sucht.

Wie solche Gespräche je nach Alter aussehen können, beschreibt der Beitrag Gespräche nach Alter. Hinweise darauf, wann sich aus einzelnen Erfahrungen ein Problem entwickelt, finden Sie unter Warnsignale. Das Thema Schutzfaktoren vertieft der Beitrag zu Lebenskompetenzen.

Quellen und weiterführende Informationen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Alkohol trinken?
Bier, Wein und Sekt dürfen in Gaststätten, Geschäften und in der Öffentlichkeit an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Branntwein, Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen sind erst ab 18 erlaubt. Für 14- und 15-Jährige gilt bislang eine Ausnahme in Begleitung der Eltern, deren Abschaffung beschlossen werden soll.
Was ist begleitetes Trinken?
Nach § 9 Jugendschutzgesetz dürfen 14- und 15-Jährige derzeit Bier, Wein und Sekt trinken, wenn eine personensorgeberechtigte Person dabei ist, in der Regel ein Elternteil. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt, der diese Ausnahme streicht. Bis der Bundestag entschieden hat und die Änderung in Kraft tritt, gilt die bisherige Regel.
Was tun bei einer Alkoholvergiftung?
Rufen Sie bei Bewusstseinstrübung, Erbrechen im Liegen, unregelmäßiger Atmung oder wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist, sofort den Notruf 112. Bringen Sie die Person in die stabile Seitenlage, halten Sie sie warm und bleiben Sie bei ihr. Kaffee, kalte Duschen oder Erbrechen auslösen helfen nicht und können schaden.
Soll ich meinem Kind zu Hause Alkohol anbieten, damit es den Umgang lernt?
Die Vorstellung, Kinder würden durch frühes Probieren in der Familie einen maßvollen Umgang lernen, wird von der Forschung nicht gestützt. Ein früher Einstieg geht eher mit mehr Konsum im späteren Jugendalter einher. Besser ist eine klare Haltung und ein möglichst später Beginn.

Zuletzt überarbeitet am 10. Oktober 2026.