Suchtprävention in der Schule: Rahmen, Bausteine, Zusammenarbeit
Welche Bausteine wirksame schulische Suchtprävention ausmachen und wie Schulen bei Konsum auf dem Gelände vorgehen.
Suchtprävention in der Schule wirkt, wenn sie als langfristiges Konzept angelegt ist: Lebenskompetenzen im Unterricht stärken, klare Regeln vereinbaren, Eltern einbeziehen und für den Ernstfall einen abgestimmten Ablauf haben. Schulen müssen das nicht allein stemmen. Suchtberatungsstellen und regionale Fachkräfte für Suchtprävention unterstützen mit Wissen, Material und Fortbildungen.
Der Rahmen: Bildungsauftrag und Landesregelungen
Schule ist ein idealer Ort für Prävention, weil sie alle Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs erreicht, unabhängig vom Elternhaus. Gesundheitsförderung und Suchtprävention gehören deshalb in allen Ländern zum Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Wie das konkret umgesetzt wird, regeln die Länder selbst. Typische Instrumente sind:
- Schulgesetze und Erlasse zur Gesundheitsförderung, Suchtprävention und zum Umgang mit Suchtmitteln,
- Lehrpläne, in denen Themen wie Ernährung, Sucht und Medien in Fächern wie Biologie, Ethik oder Sozialkunde verankert sind,
- Rahmenkonzepte und Landesprogramme, oft koordiniert von Landesstellen für Suchtfragen oder Landeskoordinierungsstellen für Suchtvorbeugung,
- Rauchverbote auf dem Schulgelände, die in allen Ländern gelten.
Seit April 2024 ist zudem das Konsumcannabisgesetz zu beachten. Es verbietet den Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, also im Umkreis von bis zu 100 Metern um den Eingangsbereich. Die Ahndung dieses Verbots ist Sache der Ordnungsbehörden, nicht der Schulleitung. Mehr zum rechtlichen Rahmen für Jugendliche unter Jugendschutz und Recht.
Die Bausteine wirksamer schulischer Prävention
Lebenskompetenzprogramme
Den besten Ruf in der Präventionsforschung haben Programme, die nicht in erster Linie über Drogen aufklären, sondern allgemeine Fähigkeiten trainieren: Gefühle wahrnehmen, mit Stress umgehen, Probleme lösen, Nein sagen, Gruppendruck widerstehen. Diese Programme laufen über mehrere Schuljahre und werden von geschulten Lehrkräften im Unterricht umgesetzt. Eine Übersicht verbreiteter Programme finden Sie unter Präventionsprogramme. Welche persönlichen Stärken dabei gefördert werden, beschreibt die Seite Schutzfaktoren.
Peer-Ansätze
Bei Peer-Projekten werden ältere Schülerinnen und Schüler geschult, um mit Jüngeren über Alkohol, Rauchen oder Medien zu sprechen. Sie erreichen ihre Mitschüler oft auf Augenhöhe. Damit das funktioniert, brauchen die Peers eine fundierte Ausbildung und eine verlässliche Begleitung durch Fachkräfte.
Elternarbeit
Eltern prägen das Verhalten ihrer Kinder stark. Schulen können sie erreichen über Elternabende, Informationsbriefe, gemeinsame Aktionen oder Sprechstunden mit der Suchtberatung. Wie ein Elternabend zur Suchtprävention aufgebaut sein kann, steht unter Elternabend planen.
Medienbildung
Smartphones, soziale Netzwerke und Games gehören zum Alltag von Schülerinnen und Schülern. Medienbildung im Unterricht kann helfen, die eigene Nutzung zu reflektieren, Werbestrategien und Kaufanreize in Spielen zu erkennen und bewusst Pausen einzulegen. Viele Länder haben dafür eigene Medienkompetenzrahmen. Materialien für den Unterricht stellt unter anderem klicksafe bereit.
Regeln und Schulordnung
Eine Schulordnung, die den Umgang mit Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, Cannabis und Handys klar regelt, schafft Verlässlichkeit für alle. Wichtig sind:
- eindeutige Regeln für Schulgelände, Ausflüge, Klassenfahrten und Schulfeste,
- Regeln, die auch für Lehrkräfte und Gäste gelten, wo es passt,
- bekannte Konsequenzen, die pädagogisch begründet sind.
Interventionsleitfaden bei Konsum
Für den Fall, dass Schülerinnen oder Schüler auf dem Gelände konsumieren, mit Suchtmitteln angetroffen werden oder auffällig wirken, sollte jede Schule einen abgestimmten Ablauf haben. Ein solcher Leitfaden beantwortet unter anderem:
- Akute Gefahr: Wann wird der Notruf 112 gewählt, wer leistet Erste Hilfe?
- Erstes Gespräch: Wer führt es, wie wird es dokumentiert?
- Eltern: Wann und von wem werden die Erziehungsberechtigten informiert?
- Hilfe: Wann wird an Schulsozialarbeit oder Suchtberatung vermittelt?
- Schulrechtliche Maßnahmen: Welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen in Betracht?
- Polizei: In welchen Fällen wird sie eingeschaltet, etwa bei Verdacht auf Handel?
Das Prinzip „Hilfe vor Strafe“ hat sich bewährt: Ziel ist, dass betroffene Jugendliche Unterstützung annehmen, statt ihren Konsum besser zu verstecken. Die Landesregelungen zu Informationspflichten und Ordnungsmaßnahmen sind dabei zu beachten.
Hinweis. Ein Interventionsleitfaden entsteht am besten gemeinsam mit Schulsozialarbeit, Suchtberatung und gegebenenfalls Polizei, bevor ein Vorfall eintritt. Im Ernstfall bleibt dann Zeit für das Gespräch mit dem Jugendlichen, statt Zuständigkeiten zu klären.
Zusammenarbeit mit Fachstellen
Kaum eine Schule hat eigene Fachleute für Suchtfragen. Umso wichtiger sind externe Partner:
- Suchtberatungsstellen beraten Lehrkräfte bei konkreten Fällen, vermitteln Jugendliche in Hilfen und führen teils Projekte an Schulen durch.
- Fachkräfte für Suchtprävention, oft angesiedelt bei Beratungsstellen, Gesundheitsämtern oder Landesfachstellen, bieten Fortbildungen, Material und Unterstützung beim Aufbau eines Schulkonzepts.
- Schulpsychologie und Schulsozialarbeit sind die Brücke zwischen Unterricht, Einzelfallhilfe und Fachstellen.
- Krankenkassen fördern im Rahmen der Gesundheitsförderung in Lebenswelten teilweise Präventionsprojekte an Schulen.
Die nächste Suchtberatungsstelle finden Sie über das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Weitere Anlaufstellen stehen unter Hilfe und Beratung.
Was Lehrkräfte im Alltag tun können
Auch ohne festes Programm haben Lehrkräfte Einfluss. Ein wertschätzendes Klassenklima, verlässliche Ansprechpersonen und ein offener Umgang mit Fragen zu Alkohol, Vapes oder Gaming senken die Hürde, sich Hilfe zu holen. Wer bei einer Schülerin oder einem Schüler Veränderungen bemerkt, spricht diese am besten in einem ruhigen Moment unter vier Augen an und bietet Unterstützung an, ohne gleich zu urteilen.
Ein Schulkonzept in fünf Schritten
- Bestandsaufnahme: Was gibt es schon, wo gibt es Probleme?
- Steuergruppe: Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Eltern- und Schülervertretung.
- Bausteine auswählen: ein Lebenskompetenzprogramm, Elternarbeit, Regeln, Interventionsleitfaden.
- Verankern: im Schulprogramm festschreiben, Zuständigkeiten benennen, Fortbildungen planen.
- Überprüfen: einmal jährlich schauen, was funktioniert und was angepasst werden muss.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Themen zu Schule
Fragen und Antworten
- Ist Suchtprävention an Schulen Pflicht?
- Gesundheitsförderung und Suchtprävention sind in allen Ländern Teil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Wie verbindlich und in welcher Form sie umgesetzt werden, regeln die Länder unterschiedlich, etwa über Erlasse, Lehrpläne oder Rahmenkonzepte. Die genauen Vorgaben erfahren Sie beim Kultusministerium oder der Schulaufsicht Ihres Landes.
- Reicht ein Präventionstag pro Schuljahr?
- Einmalige Aktionen können ein Thema anstoßen, verändern aber nach heutigem Kenntnisstand kaum Verhalten. Wirksamer sind Programme, die über mehrere Schuljahre laufen, von Lehrkräften mitgetragen werden und Lebenskompetenzen trainieren.
- Wer ist an der Schule für Suchtprävention zuständig?
- Das ist je nach Land und Schule verschieden. Häufig gibt es eine Beratungs- oder Präventionslehrkraft, die mit Schulsozialarbeit, Schulleitung und externen Fachstellen zusammenarbeitet. Bewährt hat sich, die Zuständigkeit schriftlich im Schulkonzept festzuhalten.
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- Suchtprävention
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- Schutzfaktoren
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- Jugendschutz und Recht
Alkohol, Rauchen, Vapes, Disko, Glücksspiel, Games und Cannabis: die Altersgrenzen im Überblick, plus Aufsichtspflicht und Muttizettel.
Zuletzt überarbeitet am 10. Oktober 2026.